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Standplatzbau
Die jeweilige entsorgungspflichtige Stadt oder Kommune bestimmt gemäß ihrer Abfallsatzung nach Anhörung der Anschlusspflichtigen über den Standplatz für die Restmüll- und Wertstoffbehälter.
Der Anschlusspflichtige hat den Standplatz auf dem angeschlossenen Grundstück an der entsprechenden Stelle auf seine Kosten einzurichten und zu unterhalten.
Vor diesem Hintergrund berät CCSP den Anschlusspflichtigen und entwickelt individuelle Abfallbehälterstandplätze mit dem Ziel die anfallenden Investitionen effektiv einzusetzen. Hierdurch können schon im Vorfeld Entsorgungskosten minimiert und negative Effekte wie Mülltourismus verhindert werden.
Kontakt:
Tel.: 069.82 99 36-0
E-Mail: info
ccsp-gmbh.de
Der Anschlusspflichtige hat den Standplatz auf dem angeschlossenen Grundstück an der entsprechenden Stelle auf seine Kosten einzurichten und zu unterhalten.
Vor diesem Hintergrund berät CCSP den Anschlusspflichtigen und entwickelt individuelle Abfallbehälterstandplätze mit dem Ziel die anfallenden Investitionen effektiv einzusetzen. Hierdurch können schon im Vorfeld Entsorgungskosten minimiert und negative Effekte wie Mülltourismus verhindert werden.
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