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OVG Münster erlaubt Korrektur von Fehlbefüllungen

Die CCSP West GmbH, Dietzenbach, darf in Düsseldorf künftig Fehlbefüllungen in Restabfallbehältern korrigieren und mit Hilfe eines Containerpackers verdichten. Darauf verweist die Rechtsanwaltskanzlei Köhler und Klett, die das Unternehmen in einem Rechtsstreit vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster vertreten hat. Das Gericht habe eine Verbotsverfügung der Stadt Düsseldorf und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, welche die Verbotsverfügung bestätigte, aufgehoben (Az.: 20 A 1661/06 v. 11.09.2008).
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